HOHA MEDIA – AGBs

Auftraggeber sind in der Regel Sie, Auftragnehmer ist die HOHA MEDIA – Holger Hauptmeier. Die AGBs von der HOHA MEDIA haben in den u. g. Punkten immer Vorrang vor den AGBs des Auftraggebers.

Honorare sind mit den jeweiligen Auftraggebern im Voraus ausgehandelt und werden in regelmäßigen Abständen dem Markt angepasst. Nach längerer Auftragspause sollte der Auftraggeber/Disponent den aktuellen Tagessatz erfragen. Der Tagessatz gilt ohne Mehraufwand, Spesen, Fahrtkosten und Zuschläge.

Tagessatz ist ein Grundhonorar für maximal 10 Stunden, welches nach Aufgabenfeld variiert. Stunden über dem Tagessatz gelten als Mehraufwand. Halbe Arbeitstage gibt es nicht, halbe Reisetage müssen vorher vereinbart werden und müssen unter 5 Stunden liegen (Baustellenbesichtigung am Reisetag ist Arbeitszeit). Die Zeitberechnung für einen Auftrag beginnt aus versicherungstechnischen Gründen immer ab Firmensitz (Baumstr.25, 44623 Herne), unabhängig von der jeweiligen Berechnung. Einsätze unter 10 Stunden sind ein ganzer Tagessatz.

Mehraufwand fällt ab der 11. Stunde an. Diese beträgt dann 10% vom jeweiligen vereinbarten Tagessatz. Jede angefangene Stunde wird berechnet. Arbeitszeiten sind leider durch unerwartete Ereignisse nicht immer genau zu definieren, dennoch sollte in der Jobplanung zwischen den Arbeitszeiten genügend Ruhezeit eingeplant werden, damit der Job nicht durch Schlafmangel gefährdet wird, oder man unausgeschlafen die Heimreise beginnt, auch ist die Unfallgefahr bei zu wenig Schlaf erhöht. Geplante Arbeitszeiten sollten in der Regel einen 10 Stunden Tag nicht überschreiten. Falls die Arbeitszeiten überschritten werden, gelten, falls im Vorfeld nicht anders vereinbart, folgende Regelung: Ab der 13. Stunde werden 1,5 Tagessätze berechnet, ab der 16. Stunde 2 Tagessätze und ab der 20. Stunde 2,5 Tagessätze.

Nachtarbeit wird mit 2 Tagessätzen berechnet, da die Arbeitszeit am ersten Tag beginnt und am darauffolgenden Tag erst endet.

Reisezeit ist generell Arbeitszeit, bei Anreise direkt zum VA-Ort zählt die Zeit ab Firmensitz der HOHA MEDIA (Baumstr.25, 44623 Herne), bei Transport zum VA-Ort durch den Auftraggeber zählt die Zeit ab Firmensitz des Auftraggebers, wobei die Anreise zum Auftraggeber im Nahbereich zu Lasten der HOHA MEDIA geht.

Reisekosten zum Auftraggeber fallen in der Regel nicht an. Nur bei direkter Anreise zum VA-Ort berechnen wir die entstehenden Kosten zum VA-Ort (PKW/Bahn/Taxi/Zeit). PKW-Kosten werden mit 0,35 € pro KM berechnet,.

Spesen sind für den Auftraggeber immer ein zusätzlicher Kostenfaktor. Die HOHA MEDIA berechnet generell keine Spesen, wenn die Verpflegung vor Ort durch den Auftraggeber organisiert ist.

Verpflegung sollte vor Ort vom Auftraggeber organisiert werden, wenn nicht, berechnen wir bei mehrtägigen Reisen mit Übernachtung eine Verpflegungspauschale von 20,- Euro pro Tag im Inland und den jeweils gültigen Spesensatz pro Tag im Ausland.

Auslagen für Taxi/Bus/Bahn/Flug/Hotel durch die HOHA MEDIA im Voraus oder vor Ort werden in jedem Fall vom Auftraggeber zurück erstattet. Hotelzimmer mit Frühstück werden generell vom Auftraggeber mit einer Kostenübernahme vorbestellt und gebucht. Bei Buchungen ohne Frühstück wird das Frühstück nachberechnet.

Pausen sind keine ausgedehnten Aktionen, sondern dienen während der Arbeitszeit nur zur kurzzeitigen Nahrungsaufnahme und werden nicht in Abzug gebracht.

OFF Zeiten/OFF Tage werden durchgezahlt, es sei denn, es wird vorher anders ausgehandelt.

PSA/Werkzeug wird von HOHA MEDIA Projektabhängig mitgebracht. Sicherheitsgrundlagen sind bekannt.

Vermietung von Geräten und Werkzeug erfolgt jobabhängig oder separat. Sobald ein Gerät oder ein Werkzeug angemietet, bzw. zur Verfügung gestellt wird, haftet der Auftragnehmer/Mieter zu 100 Prozent für die geliehenen, angemieteten, oder zur Verfügung gestellten Geräte oder Werkzeuge. Die Haftung gilt bei Verlust, Beschädigung und Diebstahl im Ganzen oder auch nur teilweise.

Zahlungsziel ist 14 Tage ab Rechnungsdatum. Skontoregelungen oder gesonderte Zahlungsziele werden auf der Rechnung gesondert angegeben.            

Storno von Aufträgen werden wie folgt gehandhabt. 4 Wochen vor Auftragsbeginn 50% der Auftragssumme, unter 7 Tagen 80% der Auftragssumme.

Änderungen, Erweiterungen der AGBs werden nicht automatisch mitgeteilt.

Salvatorische Klausel „Sollte eine Bestimmung dieser AGBs unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen AGBs nicht berührt“.

Vertragsverhältnis Die Auftragsannahme durch die HOHA MEDIA erfolgt grundsätzlich immer auf Grundlage dieser AGBs, alles andere muss schriftlich definiert werden.© Stand: 12-2019